Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf ausgelaufenes Heizöl?

Innerhalb der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf ausgelaufenes Heizöl. Für Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl entstehen, haftet in der Regel der Besitzer des Heizöltanks und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Eigentümer Schuld an dem Vorfall hat oder nicht. Allerdings besteht für Eigentümer eines Heizöltanks die

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