Archiv 15. August 2010

Werden Rückreisekosten erstattet?

Rückreisekosten werden von der Wohngebäudeversicherung erstattet, wenn der Hauseigentümer wegen eines erheblichen während seiner Abwesenheit eingetretenen Schadens an der versicherten Immobilie unverzüglich die Rückreise aus dem Urlaub antreten muss. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Urlaubsreise handeln muss, um von der Wohngebäudeversicherung im heimischen Schadensfall die Rückreise finanziert zu bekommen. Als Urlaubsreise gilt

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