Schäden, die durch Wasserrohre auf dem Grundstück verursacht werden, sind auch dann im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese nicht der persönlichen Versorgung dienen, sondern es sich dabei um nachbarschaftliche, also fremd genutzte Rohrsysteme handelt. Sollte es zu einem Frost- oder Bruchschaden dieser Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre kommen, so trägt die Gebäudeversicherung des Immobilien- und Grundstückbesitzers
Bin ich vor Regenwasserschäden abgesichert?
Im Rahmen der Leistungen der Wohngebäudeversicherung und den Bestimmungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsverordnung (VGB 88), ist der Versicherungsnehmer vor Regenwasserschäden abgesichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entspricht Regenwasser dem Leitungswasser, weshalb Schäden durch Regenwasser ebenso wie Schäden durch bestimmungswidrig auslaufendes bzw. eintretendes Leitungswasser ersetzt werden. Allerdings muss das ins Gebäude eintretende Regenwasser aus Regenabflussrohren stammen, die innerhalb
Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf ausgelaufenes Heizöl?
Innerhalb der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf ausgelaufenes Heizöl. Für Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl entstehen, haftet in der Regel der Besitzer des Heizöltanks und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Eigentümer Schuld an dem Vorfall hat oder nicht. Allerdings besteht für Eigentümer eines Heizöltanks die