Die Frage, ob ein Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung auf seine Mieter umlegen darf, ist ein häufig diskutiertes Thema. Im Grunde genommen gilt bei den Betriebskosten, dass diese vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist und es sich um umlagefähige Kosten handelt. Hierbei muss jedoch beachtet werden,