Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, diese die anfallenden Kosten für
Sind die Rohrleitungssysteme, die mein Gebäude versorgen aber nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, auch versichert?
Rohrleitungssysteme, die das Gebäude des Versicherungsnehmers versorgen und nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung enthalten und gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür jedoch die Gefahr und darf die betroffenen Rohrleitungssysteme lediglich zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken nutzen. Bei gewerblich genutzten Rohrleitungssystemen, die sich nicht auf
Sind Schäden durch Wasserrohre auf meinem Grundstück versichert, wenn diese Rohre nicht meiner Versorgung dienen?
Schäden, die durch Wasserrohre auf dem Grundstück verursacht werden, sind auch dann im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese nicht der persönlichen Versorgung dienen, sondern es sich dabei um nachbarschaftliche, also fremd genutzte Rohrsysteme handelt. Sollte es zu einem Frost- oder Bruchschaden dieser Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre kommen, so trägt die Gebäudeversicherung des Immobilien- und Grundstückbesitzers
Bin ich vor Regenwasserschäden abgesichert?
Im Rahmen der Leistungen der Wohngebäudeversicherung und den Bestimmungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsverordnung (VGB 88), ist der Versicherungsnehmer vor Regenwasserschäden abgesichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entspricht Regenwasser dem Leitungswasser, weshalb Schäden durch Regenwasser ebenso wie Schäden durch bestimmungswidrig auslaufendes bzw. eintretendes Leitungswasser ersetzt werden. Allerdings muss das ins Gebäude eintretende Regenwasser aus Regenabflussrohren stammen, die innerhalb
Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf ausgelaufenes Heizöl?
Innerhalb der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf ausgelaufenes Heizöl. Für Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl entstehen, haftet in der Regel der Besitzer des Heizöltanks und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Eigentümer Schuld an dem Vorfall hat oder nicht. Allerdings besteht für Eigentümer eines Heizöltanks die
Wird Mietausfall erstattet?
In der Regel ist man als Eigentümer einer Immobilie mit der Gebäudeversicherung gegen Mietausfall abgesichert. Werden Teile des Gebäudes oder das Gebäude selbst soweit zerstört bzw. beschädigt, dass sie für einen gewissen Zeitraum nicht bewohnbar sind, so ersetzt die Gebäudeversicherung die dadurch entstandenen Mietverluste. Ebenso hat der Eigentümer der Immobilie das Recht auf die Kostenübernahme
Werden Schäden an der Fußbodenheizung ersetzt?
Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten einen Versicherungsschutz bei Schäden an der Fußbodenheizung im Basispaket oder gegen einen Beitragszuschlag als zusätzliche Erweiterung zum bestehenden Vertrag an. Welche Kosten und Schadensfälle hierbei abgedeckt werden obliegt der jeweiligen Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung mögliche Schäden lediglich bis zu einer bestimmten Fläche mit
Sind Wasserschäden aufgrund von Aquarien und Wasserbetten versichert?
Wasserschäden, die aufgrund von austretendem Wasser aus Aquarien und Wasserbetten entstehen, sind in der Regel in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung durch die darin enthaltene Leitungswasserversicherung mit eingeschlossen. Das aus Wasserbetten oder Aquarien austretende Wasser fällt demnach unter dasselbe Risiko wie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Werden durch den Wasserschaden zum Beispiel Wände oder das Mauerwerk beschädigt, so
Ist die Verunreinigung von Erdreich mitversichert?
Die Verunreinigung von Erdreich fällt unter den Versicherungsschutz, wenn die der Versicherung gemeldete Kontamination die Folge des gemeldeten Schadens ist. In der Regel muss die Verunreinigung eine Anordnung der Behörde sein, also offiziellen Charakter haben, damit die Versicherung für die Beseitigung des verunreinigten Erdreiches aufkommt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Beseitigung der kontaminierten Erde
Sind meine Armaturen mitversichert?
Neue Armaturen gehören für gewöhnlich nicht oder nur teilweise zum Basispaket von Wohngebäudeversicherungen, lassen sich jedoch im Rahmen der darin enthaltenen Leitungswasserversicherung ebenfalls mitversichern. Zu Armaturen zählen Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen, Wassermesser und dergleichen, nicht jedoch sanitäre Anlagen, Waschbecken, Heizkörper, Toiletten, Duschen und Badewannen. Letztere sind im Schadensfall von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann