Nicht jeder, der das Eigenheim selber plant ist ein Bauherr. Bauherr zu sein geht mit einer großen Verantwortung einher. Im Folgenden wird beschrieben, wer ein Bauherr ist und welche Aufgaben er dabei ausführt. Wer sich als Bauherr bezeichnen darf, ist gesetzlich geregelt. In der Bauordnung des jeweiligen Landes befindet sich die Definition des Begriffes. Wer wirtschaftlich und rechtlich für das Bauprojekt verantwortlich ist, also auch die Kosten trägt ist allgemein der Bauherr. Aber auch wer auf eigenen Namen ein Bauprojekt plant und abwickelt oder in Auftrag gibt zählt als Bauherr. Somit entscheidet er über die am Bau mitwirkenden Beteiligten und kann die Ingenieure, die Handwerker, den Architekten sowie den Bauleiter bestimmen.
Aufgaben des Bauherrn
Zu den bedeuteten Aufgaben des Bauherrn zählen die Beantragung aller relevanten Anträge und Nachweise. Des Weiteren beauftragt er die am Bau beteiligten Personen und benennt den Bauleiter, insofern er diese Aufgabe nicht selber übernimmt. Nach Fertigstellung des Bauprojektes wird es durch den Bauherrn abgenommen, und die beauftragten Dienstleister müssen vergütet werden. Folglich trägt der Bauherr auf der Baustelle die größte Verantwortung. Er ist für die Sicherheit aller am Bau Beteiligten zuständig und haftet gegenüber Dritter, wenn keine Ausnahme vorliegt für alle Ereignisse die zur Ausführung des Bauprojektes in Auftrag gegeben wurden. Jeder Bauherr sollte aufgrund der hohen Verantwortung und der beschriebenen Aufgaben bereits vor Beginn des Projektes eine Bauherrenversicherung abschließen. Damit ist er gegen Schadensfälle abgesichert. Kommt es tatsächlich zu Mängel oder Schäden, ist ein Bausachverständiger hinzuzuziehen. Dieser kann die Situation objektiv und fachkundig beurteilen und ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen.
Beauftragung eines Generalunternehmers
Wird ein Generalunternehmen mit der Planung und Durchführung des Bauprojektes beauftragt oder die unterschiedlichen Aufgaben werden an verschiedenen Unternehmen verteilt, trägt der Bauherr trotzdem die Verantwortung. Wird das Objekt von einem Bauträger errichtet, sieht es allerdings anders aus. Dann sind der Bauträger der Bauherr, und der spätere Käufer der Immobilie lediglich der Erwerber. Theoretisch wird der Bauträger vom Erwerber mit dem Kauf des Grundstückes und der Errichtung des Hauses beauftragt, aber erst nach Abschluss des Gauprojektes und mit der Eintragung ins Grundbuch geht das Eigentum über. Somit ist der Bauträger gegenüber den Handwerkern, dem Architekten, den Dienstleistern und den Behörden auch als Bauherr wirtschaftlich und rechtlich verantwortlich. Hierfür gibt es den sogenannten Bauträgervertrag. Dieser hat einige Vorteile, bringt aber auch so manche Tücken mit sich und sollte daher gründlich geprüft werden.
Fazit
Bauherr ist also wer auf der Baustelle für alle Arbeiten und Beteiligten verantwortlich ist, ein Generalunternehmen oder Einzelunternehmen mit der Errichtung des Objektes beauftragt oder den Hausbau in Eigenregie plant und durchführt. Wird ein Bauträger mit dem Hausbau beauftragt, dass nach Fertigstellung zusammen mit dem Grundstück erworben wird, ist der Bauträger im wirtschaftlichen und rechtlichen Sinne gleichzeitig Bauherr.