Einem bekannten Sprichwort nach bringen Scherben Glück. Verwandelt sich eine Glasfläche jedoch in einem Bruchteil von Sekunden in tausende Kleinteile, werten die meisten Menschen dies wohl eher als großes Pech. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Reparatur des Glases aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss.
Durch die herkömmliche Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind Glasbruchschäden nämlich nicht zwangsläufig abgesichert. Die Zuständigkeit der Versicherung ist davon abhängig, welche Art von Glas zerstört wurde und wer die Verantwortung für den Schaden trägt. Es macht so zum Beispiel einen großen Unterschied, ob eine Fensterscheibe durch Sturm und Hagel oder ein persönliches Missgeschick zu Bruch gegangen ist.
Ist der Glasschaden durch einen entsprechenden Versicherungsschutz gedeckt, kommt einer detaillierten Dokumentation eine wichtige Bedeutung zu. Der volle Schadensumfang ist somit per Video oder Fotos abzubilden. Zudem sollte notiert werden, wie sich der Schaden ereignet hat, sowie Zeit und Ort des Vorfalls.
Welche Versicherung bei einem Glasschaden unter welchen Umständen zahlt, erklärt der folgende Beitrag.
Glasschäden – Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Zuständig ist die Haftpflichtversicherung in Fällen, in denen das Eigentum von Dritten beschädigt wird. Wird so zum Beispiel der nachbarliche Wintergarten durch einen Baum beschädigt, der im eigenen Garten gefällt wurde, werden die Reparaturkosten durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Ist ein entsprechender Familientarif vorhanden, gilt dies auch für Schäden, die durch den Ehepartner oder den Nachwuchs verursacht wurden.
Allerdings richten häufig auch die vierbeinigen Mitbewohner Glasschäden an. In diesem Fall sollte der Tierhalter jedoch über eine spezielle Haftpflichtversicherung verfügen. Abgesichert sind durch die Privathaftpflicht außerdem keine Schäden am eigenen Glaseigentum. Ereignet sich so in den heimischen vier Wänden ein Glasschaden, wird sich idealerweise im ersten Schritt um eine fachmännische Behebung des Schadens gekümmert.
Defektes Autoglas – Haftpflicht-, Teil- oder Vollkasko?
Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, zerbrechen oft die Windschutzscheiben oder die Seitenscheiben der involvierten Fahrzeuge. Ein entsprechender Glasschaden des Unfallgegners wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Für die defekten Scheiben am eigenen Auto stellt die Vollkaskoversicherung den richtigen Ansprechpartner dar – sofern eine solche vorhanden ist.
Auf der Windschutzscheibe kommt es häufig auch zu einem Steinschlag. Die damit verbundenen Kosten trägt die Teilkaskoversicherung. In den meisten Fällen ist allerdings die Zahlung einer Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer nötig.
Ist eine zusätzliche Glasversicherung zu empfehlen?
Eigenheimbesitzer sollten unbedingt eine zuverlässige Wohngebäudeversicherung vorweisen können. Allerdings wird durch diese nur ein Basisschutz für Glasschäden geboten. Dieser bezieht sich so auf die Türen und Fenster des Gebäudes. Die Versicherung springt zudem nur bei Schäden durch versicherte Gefahren ein, beispielsweise Hagel oder Sturm, ein.
Nicht nur für Haus- und Wohnungsbesitzer, sondern auch für Mieter, spielt daneben die Hausratversicherung eine essentielle Rolle. Wird die Einrichtung durch Hagel, Sturm, Wasser oder Feuer zerstört, kommt die Hausratversicherung für die Schäden auf. Abgedeckt sind zudem Schäden durch Vandalismus oder Einbruch – inklusive Schäden an Glaselementen, egal, ob Aquarium oder Glasvitrine.
Nicht zuständig ist die Hausratversicherung jedoch, wenn zum Beispiel spielende Kinder einen hochwertigen Spiegel beschädigen. Für solche Fälle ist eine zusätzliche Glasversicherung zu empfehlen, die einen umfangreichen und zuverlässigen Schutz bietet. Durch die zusätzliche Glasversicherung lassen sich im Haushalt nahezu sämtliche Glasflächen absichern, ob Spiegel, Terrassentür oder Duschabtrennung. Wodurch der Schaden verursacht wurde, ist dabei unerheblich.
Schreibe einen Kommentar