Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung werden zusätzlich zum Haus verschiedene Gebäude und deren Zubehör sowohl im Haus als auch auf dem Grundstück mitversichert. Bei diesem Zubehör handelt es sich manchmal um mit dem Gebäude fest verbundenes Zubehör, aber im Prinzip sind dies meist bewegliche Bestandteile, die bei ihrer Entfernung das Gebäude nicht verändern, beschädigen oder in seinem Wert mindern werden. Dabei ist genau festgelegt, welches Zubehör dazu zählt. Grundvoraussetzung ist aber, dass sich das Zubehör auf dem bezeichneten Grundstück des Versicherungsscheins befindet. Unter anderen gehören die Klingel- und Briefkastenanlage sowie die Müllboxen dazu.

Darüber hinaus zählen aber auch Gebäudezubehör, zu Wohnzwecken verwendete Gebäude- und Grundstücksbestandteile wie ein Gemeinschaftswaschkeller oder ein Heizölraum zu den mitversicherten Zubehör. Dazu gehören Grundstückszäune und -einfriedungen inklusive Hecken, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten sowie Fahnenmasten.

Daneben haben sich viele Eigenheimbesitzer eine Küche maßanfertigen lassen. Da diese quasi zum Haus gehört, da sie individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sowie nicht wie bei serienmäßig produzierten Küchenzeilen bzw. Elementen einzeln veräußert werden können, sind sie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Alternativ werden diese Küchenzeilen bzw. Elemente ggf. über die Hausratversicherung ersetzt. Gleiches wie bei Küchen gilt natürlich auch für maßgefertigte Möbel wie Wandschränke oder vergleichbares Mobiliar, dass bspw. auch von einem Tischler und die passgenau auf die entsprechende Raumgröße angefertigt wurden. Im Außenbereich der Gebäude zählen dazu auch außen angebrachtes Gebäudezubehör wie bspw. Blumenkübel am Balkongeländer.

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