Neue Armaturen gehören für gewöhnlich nicht oder nur teilweise zum Basispaket von Wohngebäudeversicherungen, lassen sich jedoch im Rahmen der darin enthaltenen Leitungswasserversicherung ebenfalls mitversichern. Zu Armaturen zählen Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen, Wassermesser und dergleichen, nicht jedoch sanitäre Anlagen, Waschbecken, Heizkörper, Toiletten, Duschen und Badewannen. Letztere sind im Schadensfall von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
Der Versicherungsnehmer kann Armaturen je nach eigenem Bedarf und persönlichen Wünschen bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag absichern lassen, sodass die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten erstattet. Hierbei gilt zu beachten, dass es sich um Bruchschäden, nicht jedoch um Frostschäden handeln muss. Da Frostschäden an Armaturen im Gegensatz zu Wasserleitungsrohren eher selten sind, fallen diese nicht in den Versicherungsschutz. Ein möglicher Bruchschaden ist dabei durch herunterfallende Gegenstände sehr viel wahrscheinlicher, weshalb in diesem Fall auch neue Armaturen innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.
Im Falle eines Schadens an den versicherten Armaturen, übernimmt der Versicherungsanbieter die entstehenden Kosten für Reparatur und Austausch, sofern letzteres notwendig ist. Je nach Versicherungsfall und Vertragsbedingungen ist die Entschädigungssumme dabei auf eine gewisse Summe begrenzt. Bringt der Schaden höhere Kosten mit sich als die Versicherung laut Vertrag an Entschädigung an den Versicherungsnehmer auszahlt, so müssen die restlichen Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. Dementsprechend ist es beim Vertragsabschluss wichtig zu überlegen ob eine Versicherung der Armaturen für das Gebäude notwendig ist und in welcher Höhe die Maximalsumme liegen soll, die die Versicherung im Schadensfall an den Versicherungsnehmer auszahlt.
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