Sind Schäden durch Einbruch von der Gebäudeversicherung abgedeckt?

Im Falle eines Einbruchs, werden die meisten Schäden durch die Hausratversicherung und nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch einen Einbruch an allgemein genutzten Teilen des Gebäudes, wie etwa Haustür, Wände und Fenster, verursacht werden. Diese Schäden gehören jedoch nicht zu den Standardschäden, die durch jede Gebäudeversicherung abgedeckt

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