Archiv 16. August 2012

Ist die Verunreinigung von Erdreich mitversichert?

Die Verunreinigung von Erdreich fällt unter den Versicherungsschutz, wenn die der Versicherung gemeldete Kontamination die Folge des gemeldeten Schadens ist. In der Regel muss die Verunreinigung eine Anordnung der Behörde sein, also offiziellen Charakter haben, damit die Versicherung für die Beseitigung des verunreinigten Erdreiches aufkommt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Beseitigung der kontaminierten Erde

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Sind meine Armaturen mitversichert?

Neue Armaturen gehören für gewöhnlich nicht oder nur teilweise zum Basispaket von Wohngebäudeversicherungen, lassen sich jedoch im Rahmen der darin enthaltenen Leitungswasserversicherung ebenfalls mitversichern. Zu Armaturen zählen Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen, Wassermesser und dergleichen, nicht jedoch sanitäre Anlagen, Waschbecken, Heizkörper, Toiletten, Duschen und Badewannen. Letztere sind im Schadensfall von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann

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