Zahlt die Gebäudeversicherung bei Graffiti?

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Graffiti?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die Entfernung von Graffiti, wenn diese mut- oder böswillig durch Dritte an den Wänden des Gebäudes angebracht wurden. Wichtig ist dabei, auf die spezielle Klausel im Vertrag zu achten, die den Versicherungsschutz auf diesen Passus hin erweitert. Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti können bis zu tausend Euro pro Quadratmeter betragen und werden von der Gebäudeversicherung nur übernommen, wenn diese an der Außenfassade des Gebäudes, dazu gehören fertig gestellte Mauerwerke, Verputz und Verkleidungen, Anstrich und die Rahmen von Türen und Fenstern, sowie maximal bis zu 3,5 Meter über dem Boden aufgesprüht wurden. Ebenso muss deutlich erkennbar sein, dass es sich bei den Graffiti um bös- oder mutwillige Taten handelt.

Ebenso werden die Reinigungskosten von der Versicherung nur übernommen, wenn die Malereien mit handelsüblicher Farbe und durch Dritte entstanden sind. Besprüht der Eigentümer oder jemand anderes für ihn und in seinem Auftrag die Außenwände des Gebäudes mutwillig selbst, so werden die dadurch entstehenden Kosten für Reinigung und Wiederherstellung des Mauerwerkes nicht von der Gebäudeversicherung getragen.

Grafittientfernung

Ebenso nicht von der Versicherung abgedeckt sind Graffiti und Malereien, die bereits vor Vertragsbeginn an der Außenfassade vorhanden waren oder durch andere Hilfsmittel als handelsübliche Farbe entstanden sind. Verschmutzungen und Beschädigungen, die während innerer Unruhen oder in Kriegszeiten entstehen, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Auch übernimmt die Gebäudeversicherung nicht die Kosten für eine Anpassung bzw. Erneuerung von Verzierungen, Schriften und Malereien sowie dem Anstrich der Außenwände oder durch Graffiti entstandenen möglichen Wertminderungen.

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