Schäden, die durch Wasserrohre auf dem Grundstück verursacht werden, sind auch dann im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese nicht der persönlichen Versorgung dienen, sondern es sich dabei um nachbarschaftliche, also fremd genutzte Rohrsysteme handelt. Sollte es zu einem Frost- oder Bruchschaden dieser Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre kommen, so trägt die Gebäudeversicherung des Immobilien- und Grundstückbesitzers die dadurch entstehenden Kosten. Dies gilt allerdings nur für Rohrsysteme, die ausschließlich der privaten Versorgung dienen. Gewerblich genutzte Rohre auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers sind nicht in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Der Versicherungsnehmer sollte sich demnach vorab erkundigen und in Erfahrung bringen, ob die auf seinem Grundstück verlaufenden nachbarschaftlichen Fremdrohrsysteme ausschließlich privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Im Falle eines Schadens durch Frost oder ein gebrochenes Rohr, das das Gebäude des Versicherungsnehmers beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung nur bei privat genutzten Rohren die dadurch entstehenden Kosten. Daher ist es für den Besitzer der Immobilie und des Grundstücks besonders wichtig zu wissen welcher Art die Nutzung der auf seinem Grundstück verlaufenden Rohre ist.
Anders dagegen verhält es sich mit Ableitungsrohren, die sich auf dem Grundstück befinden, denn diese sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten. Bricht also eines dieser Rohre oder wird anderweitig beschädigt, muss der Grundstücksbesitzer die Kosten dafür selbst tragen. Viele Gebäudeversicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, auch Ableitungsrohre, teilweise mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages einhergehend, ebenfalls mitzuversichern.
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