Rohrleitungssysteme, die das Gebäude des Versicherungsnehmers versorgen und nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung enthalten und gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür jedoch die Gefahr und darf die betroffenen Rohrleitungssysteme lediglich zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken nutzen. Bei gewerblich genutzten Rohrleitungssystemen, die sich nicht auf dem Grundstück des Versicherten befinden, trägt die Versicherung nicht die Kosten für eventuell entstehende Schäden.
Die Regelung bezüglich Rohrleitungssysteme, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, betrifft für gewöhnlich lediglich Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre, die eindeutig und ausschließlich der Versorgung des versicherten Gebäudes und gegebenenfalls dessen Anlagen, dienen. Ableitungsrohre fallen nicht in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung und sind somit nicht gegen Bruch- und Frostschäden geschützt. Im Falle eines eintretenden Schadens muss der Immobilien- und Grundstücksbesitzer also selbst dafür und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.
Allerdings lassen sich auch Ableitungsrohre zusätzlich und oft mit einer Beitragserhöhung verbunden durch viele Gebäudeversicherungen ebenfalls mitversichern. Ein Rohrbruch kann nicht nur hohe Reparaturkosten mit sich bringen, sondern auch zu einem enormen Wasserschaden mit Wasserverlust führen, den der Versicherungsnehmer im Zweifelsfall selbst tragen muss. Der Besitzer einer Immobilie, dessen Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre sich außerhalb des Grundstückes befinden, sollte seinen Vertrag also dahingehend überprüfen und diesen auf Wunsch und bei Bedarf oder erhöhtem Risiko von Frost- und Bruchschäden dahingehend anpassen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf Ableitungsrohre hin erweitern.
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