Eine Feuerrohbauversicherung deckt den gesamten sich im Bau befindenden Gebäudekomplex sowie das Grundstück und die Rohstoffe gegen Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag und Explosion ab. Für einen Bauherrn ist es sinnvoll eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen um im Schadensfall nicht selbst die anfallenden Kosten tragen zu müssen. Viele Banken und Kreditgeber verlangen auch eine abgeschlossene Feuerrohbauversicherung bevor sie einen Kredit gewähren.
Diese Zusatzversicherung kann als Einzelversicherung beantragt werden für die eine gesonderte Beitragssumme errechnet wird oder auch gemeinsam mit einer Wohngebäudeversicherung für das zukünftige Gebäude abgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Feuerrohbauversicherung für einen vereinbarten Zeitraum, der meist nicht mehr als zwölf Monate beträgt, beitragsfrei sofern der Vertrag mit der Gebäudeversicherung eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren beträgt. In diesem Fall werden beide Versicherungen gemeinsam abgeschlossen, die Feuerrohbauversicherung beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und die Wohngebäudeversicherung tritt mit der Bezugsfertigkeit des Hauses in Kraft.
Die Laufzeit der Wohngebäudeversicherung, die auch Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abdeckt, beginnt ab dem ersten Tag der Fertigstellung des Gebäudes. Die Bezugsfertigkeit ist der Wohngebäudeversicherung daher umgehend mitzuteilen. Die Feuer-Rohbauversicherung deckt demnach alle sich während der Bauzeit ereignenden elementaren Brandschäden, basierend auf Feuer, Explosion, Blitzschlag und dergleichen, am Bau, Grundstück und Baumaterial bis zu einem Jahr kostenfrei ab. Nach Ablauf des ersten Jahres, ist bei noch nicht erfolgter Fertigstellung des Gebäudes die volle Prämie bis zur Beendigung der Bauzeit und Bewohnbarkeit der Immobilie für die Feuer-Rohbauversicherung zu zahlen.
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