Die Privathaftpflicht ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie ist zwar keine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört aber dennoch zu einer der Versicherungen, die jede Privatperson haben sollte. So reicht ein Moment der Unachtsamkeit und der Schaden ist passiert. Denn nach § 823 BGB ist der Verursacher zum Ersetzen des Schadens gesetzlich verpflichtet, wenn der Schaden fahrlässig oder auch grob fahrlässig im privaten Bereich entstanden ist. Er haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen, wenn seine Verantwortung für den Schaden festgestellt wurde.
So können Sie selbst als Radfahrer durch die Verursachung eines Unfalls Personen- und Sachschaden von einigen bis zu vielen Tausend Euro verursachen. Im Falle eines schweren Verkehrsunfalls bewegen sich die Schadenersatzansprüche dann auch schon mal im Millionen-Bereich. Aber auch „kleinere“ Missgeschicke können teuer werden: So „vergessen“ im Winter manche Eigenheimbesitzer vor dem Haus zu räumen bzw. zu streuen, wodurch dann Fußgänger zu Schaden kommen können. In den letzten Wintern gab es dazu viele Beispiele. Oder ihr Kind verursacht beim Ball spielen eine zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn bzw. beschädigt parkende Fahrzeuge.
Um sich gegen solche Forderungen zu schützen, ist der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung zu empfehlen. Dabei schützt die Privathaftpflicht nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Lebensgemeinschaft wohnenden Partner. Neben dem Partner können auch die Kinder und weiteren Personen zum Kreis der Mitversicherten gehören, wenn bestimmte Kriterien zutreffen. Diese erfragt der Versicherungsnehmer am Besten bei seinem Versicherer vor dem Abschluss der Privathaftpflicht.