In der Regel sind Ableitungs- und Zuleitungsrohre, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Dies gilt jedoch lediglich bei einer überwiegend privat genutzten Immobilie. Der Versicherungsschutz endet, sobald die Ableitungsrohre bzw. das Gebäude gewerblicher Nutzung unterliegt. Wird das Gebäude nach einer überwiegend privaten Nutzung schließlich gewerblich verwendet, so ist dies der Wohngebäudeversicherung umgehend mitzuteilen, da die Versicherungskonditionen sich dadurch ändern.
Bei einem Schaden durch Rohrbruch oder Frost, gilt es jedoch zwischen den verschiedenen Rohren zu unterscheiden. Generell in den Versicherungsschutz mit eingebunden sind Zuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre, die auf dem Grundstück und innerhalb der versicherten Immobilie installiert sind. Zusätzlich sind auch Heizungsrohre sowie Zuleitungsrohre für Leitungswasser, die außerhalb der Immobilie verlaufen, im Versicherungsschutz enthalten. Diese müssen jedoch der privaten Versorgung des Hauses dienen und sich noch auf dem Grundstück des Immobilienbesitzers befinden.
Auch sind Schäden, die an innerhalb des Gebäudes installierten Ableitungsrohren durch Verstopfung auftreten können, im Versicherungsschutz enthalten, sodass die Gebäudeversicherung im Schadensfall für die entstandenen Kosten aufkommt. Meist beläuft sich die Entschädigungssumme je nach Versicherung und Einzelfall auf eine bestimmte Maximalhöhe. Die Höhe der Erstattung ist also auf diese vertraglich festgelegte Höchstsumme begrenzt. Durch eine zusätzliche Klausel im Versicherungsvertrag bzw. einer erweiterten Versicherung für Ableitungsrohre, lassen sich auch die im Standardpaket nicht versicherten Rohre sowie Ableitungsrohre, die außerhalb des Gebäudes verlaufen, in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.
Schreibe einen Kommentar