In der Regel übernimmt die Gebäudeversicherung Hotelkosten, wenn es aufgrund einer Beschädigung des versicherten Gebäudes für den Versicherungsnehmer unzumutbar geworden ist, sich in dem Gebäude oder in Teilen des Gebäudes für längere Zeit aufzuhalten oder dort zu wohnen. Hierbei spielt es keine Rolle, um welche Art des Schadens es sich handelt und welche Ursache zum Schaden geführt hat. Die Gebäudeversicherung deckt die entstehenden Hotelkosten nach einem Einbruch ebenso ab wie nach einem Wasser- oder Brandschaden. Aus der Meldung an die Versicherung muss jedoch explizit hervorgehen, dass die Immobilie bzw. Teile davon nicht bewohnbar sind bzw. es für den Besitzer unzumutbar ist.
Zu beachten gilt bei der Übernahme von Hotelkosten aber, dass alle dabei möglicherweise entstehenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Telefongebühren und Kosten für das Frühstück oder zusätzliche Leistungen wie etwa Massagen, nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Erstattet werden lediglich die Grundkosten für das Hotel bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude wieder vollständig bewohnbar und damit zumutbar ist. Die Versicherung übernimmt dabei die Hotelkosten in Höhe eines im Vertrag festgehaltenen Prozentsatzes der Versicherungsprämie.
Nicht jede Gebäudeversicherung bietet die Übernahme von Hotelkosten im Standardvertrag an, weshalb der Versicherungsnehmer den Vertrag dahingehend überprüfen und gegebenenfalls um diese Klausel erweitern sollte. Im Schadensfall und bei Unbewohnbarkeit der Immobilie deckt die Versicherung somit die entstehenden Hotelkosten ab, sodass der Gebäudeeigentümer nicht mit diesen zusätzlichen Kosten belastet wird und lediglich die entstehenden Nebenkosten in einem Hotel selbst tragen muss.
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