Überschallknallschäden entstehen durch Flugzeuge, die eine Überschall-Geschwindigkeit erreichen, was zu einem sogenannten Überschallknall führen kann. Dieser ist mit einer starken Druckwelle verbunden, die zu diversen Schäden an Gebäuden führen kann. Das einfachste Beispiel für einen Überschallknall ist eine entsprechende Bewegung mit einer Peitsche. Diese Bewegung überschreitet die Schallgeschwindigkeit und sorgt auf diese Weise für ein Knallgeräusch. Schäden an versicherten Immobilien, die sich unmittelbar mit den entstandenen Druckwellen eines Flugzeuges in Verbindung bringen lassen und auf diese zurückzuführen sind, fallen demnach unter die Kategorie Schäden durch Überschallknall bzw. Überschallknallschaden.
Die Regulierung von Überschallknallschäden an den Wänden, dem Mauerwerk und der Außenfassade des versicherten Gebäudes obliegt der Wohngebäudeversicherung. Die Übernahme der Kosten, die durch Schäden durch Überschallknall entstehen können, ist in der Regel in jeder Standardwohngebäudeversicherung enthalten. Der Entschädigungsbetrag ist dabei meist auf eine bestimmte, vertraglich festgelegte Summe begrenzt.
Befindet sich die versicherte Immobilie in einem risikoreichen Gebiet für Schäden durch Überschallknall, zum Beispiel in der Nähe eines großen Flughafens, so erhöht sich die Gefahr eines Überschallknallschadens am Gebäude. Dementsprechend besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, dass sich die Nähe des Gebäudes zu einem großen Flughafen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie auswirken könnte. Die Entscheidung über Einzelfälle und Einzelkonditionen hinsichtlich der zu zahlenden Prämienhöhe obliegt jedoch der jeweiligen Versicherung
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