Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird für gewöhnlich von der Wohngebäudeversicherung ausnahmslos ersetzt. Hierbei sollte sich das gebrochene Rohr allerdings innerhalb des versicherten Hauses befinden. Wichtig im Falle eines Rohrbruches sind sofortige Maßnahmen um den Schaden einzudämmen und ebenso die umgehende Meldung an die zuständige Versicherung. Betrifft der Wasserschaden das Gebäude bzw. Teile des Gebäudes, so muss die Gebäudeversicherung informiert werden. Bei Schäden am Eigentum innerhalb des Hauses kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Ein Rohrbruch kann nicht nur einen immensen Wasserschaden nach sich ziehen, sondern durch den hohen Wasserverlust auch enorme Kosten verursachen. Im Falle eines Schadens durch einen Rohrbruch oder zum Beispiel einer undichten Toilettenspülung empfiehlt es sich also als Eigentümer einer Immobilie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben um auch den dadurch entstehenden Wasserschaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Auch bei Wasserverlust besteht also keine Sorge, dass der entstandene Schaden nicht reguliert wird. Die Wohngebäudeversicherung kommt für diesen Schaden in der Regel vollständig oder bis zu einer im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsumme auf. Zusätzlich bieten viele Gebäudeversicherungen den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, den Basisvertrag um diese Klausel zu erweitern bzw. die festgelegte Maximalerstattungssumme dementsprechend zu erhöhen.
Bei einem Rohrbruch oder anderweitigem Wasserschaden, gilt dieser ebenso wie der dadurch entstandene Wasserverlust für den Eigentümer des Gebäudes unverzüglich der Versicherung zu melden, damit die dadurch entstandenen Kosten schnellstmöglich von der Gebäudeversicherung erstattet werden können.
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