Zu jedem Jahreswechsel herrscht bei Polizei, Feuerwehr und in den Krankenhäusern Alarmstimmung. Aber auch Besitzer von Häusern und Gebäuden stellen sich die bange Frage, ob ihre Häuser von den Feuerwerkskörpern verschont bleiben werden. Keine Frage, das Silvesterfeuerwerk hat eine lange Tradition und ist schön anzusehen, doch die verursachten Schäden gehen bundesweit in die Millionenhöhe. Dabei ist vielen Versicherungsnehmern unklar, ob und welche Schäden durch die Wohngebäudeversicherung bezahlt werden.
Deckung bei Schäden durch das Silvesterfeuerwerk
Grundsätzlich haftet auch bei Schäden durch das Silvesterfeuerwerk der Verursacher des Schadens. Doch leider ist die Ermittlung der Schadensverursacher ein eher theoretischer Grundsatz, da diese selten ermittelt werden können. Daher ist der Hauseigentümer mit einer aktuellen und passenden Wohngebäudeversicherung stets auf der Gewinnerseite, denn im Rahmen dieser Versicherung werden auch Schäden am Gebäude durch das beliebte aber gefürchtete Silvesterfeuerwerk erstattet. Je nach Vertragsgestaltung sind bei der Wohngebäudeversicherung folgende Schäden versichert:
- Feuer
- Leitungswasser (Frostschäden an Rohren und Rohrbruch)
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden (Schneedruck, Erdsenkung, Überschwemmung, Erdbeben usw.)
- Innere Unruhen
In einigen Verträgen ist auch eine Allgefahrendeckung enthalten. Die typischen Schäden durch Silvesterfeuerwerk sind Brände und die Explosion in den Hausbriefkästen. Diese werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Ein beruhigendes Gefühl für jeden Hausbesitzer bzw. für die Eigentümergemeinschaft.
Voraussetzungen für eine reibungslose Entschädigung
Wichtig für eine reibungslose Entschädigung der Schäden durch Silvesterfeuerwerk ist die Festlegung der passenden Versicherungssumme sowie die Mitversicherung der Nebengebäude, wie Garagen und Schuppen. Es ist weiterhin empfehlenswert, ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, sollte ein Vergleichsrechnerportal für Wohngebäudeversicherungen im Internet konsultiert werden. Die Unterschiede bei der Prämie aber auch bei den Versicherungsbedingungen und Zusatzdeckungen sind teilweise erheblich und können so mühelos aufgedeckt werden.
Abgrenzung zu anderen Versicherungsarten
Die Schadensmeldung sollte umgehend der Versicherungsgesellschaft zugeschickt werden, um hier keine Frist zu versäumen. Für Schäden am Inhalt der Wohnungen bzw. Häuser, zum Beispiel durch Feuer, welches durch Silvesterfeuerwerk verursacht wird, ist die Hausratversicherung zuständig. Wer einen Schaden durch Unachtsamkeit oder Übermut verursacht, sollte sich an die private Haftpflichtversicherung wenden. Diese ersetzt aber im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung stets den Zeitwert der zerstörten bzw. beschädigten Gebäudeteile.
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