In der Regel sind Ableitungs- und Zuleitungsrohre, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Dies gilt jedoch lediglich bei einer überwiegend privat genutzten Immobilie. Der Versicherungsschutz endet, sobald die Ableitungsrohre bzw. das Gebäude gewerblicher Nutzung unterliegt. Wird das Gebäude nach einer überwiegend privaten Nutzung schließlich gewerblich verwendet, so ist dies der Wohngebäudeversicherung