Archiv 16. August 2014

Wird Mietausfall erstattet?

In der Regel ist man als Eigentümer einer Immobilie mit der Gebäudeversicherung gegen Mietausfall abgesichert. Werden Teile des Gebäudes oder das Gebäude selbst soweit zerstört bzw. beschädigt, dass sie für einen gewissen Zeitraum nicht bewohnbar sind, so ersetzt die Gebäudeversicherung die dadurch entstandenen Mietverluste. Ebenso hat der Eigentümer der Immobilie das Recht auf die Kostenübernahme

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Werden Schäden an der Fußbodenheizung ersetzt?

Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten einen Versicherungsschutz bei Schäden an der Fußbodenheizung im Basispaket oder gegen einen Beitragszuschlag als zusätzliche Erweiterung zum bestehenden Vertrag an. Welche Kosten und Schadensfälle hierbei abgedeckt werden obliegt der jeweiligen Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung mögliche Schäden lediglich bis zu einer bestimmten Fläche mit

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