Wer muss für die Reparatur eines Fahrstuhls zahlen?

Wer muss für die Reparatur eines Fahrstuhls zahlen?

fahrstuhlreparatur

Fahrstühle sind in modernen Mehrfamilienhäusern eine wesentliche Annehmlichkeit. Sie erleichtern den Alltag, insbesondere für Bewohner in höheren Etagen. Doch was passiert, wenn der Fahrstuhl defekt ist? Die Frage nach der Kostenübernahme für Reparaturen kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Versicherungen und Fahrstuhl-Reparaturen

Bei einem Schaden am Fahrstuhl kommt zunächst die Rolle der Versicherung ins Spiel. Gebäudeversicherungen decken häufig Schäden ab, die durch externe Einflüsse wie Feuer oder Unwetter entstehen. In diesen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung meist die Reparaturkosten.

Eine spezifische Aufzug-Versicherung kann zusätzlichen Schutz bei technischen Defekten oder Vandalismus bieten, falls vorhanden. Bei Verschleiß hingegen, der mit der Zeit unvermeidlich ist, greifen diese Versicherungen normalerweise nicht. Daher müssen Eigentümer und Mieter andere Regelungen für die Kostenübernahme treffen.

Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend

In einem Mehrfamilienhaus, das eine Gebäudeversicherung mit einer Deckungssumme von 20.000 Euro für Schäden am Fahrstuhl abgeschlossen hat, kann ein Schadensfall wie folgt gehandhabt werden: Angenommen, der Fahrstuhl muss repariert werden, und die Kosten dafür belaufen sich auf 15.000 Euro. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die gesamten Reparaturkosten, da diese innerhalb der Deckungssumme liegen. Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft muss keine zusätzlichen Kosten tragen.

Würden die Reparaturkosten allerdings die Deckungssumme überschreiten, zum Beispiel bei einem Betrag von 25.000 Euro, dann zahlt die Versicherung bis zu ihrem Limit von 20.000 Euro. Die übrigen 5.000 Euro müssten dann entweder vom Eigentümer oder, je nach Vereinbarung im Mietvertrag, möglicherweise anteilig von den Mietern übernommen werden.

Umlage der Kosten auf Mieter

In Mehrfamilienhäusern ist es üblich, die Reparaturkosten des Fahrstuhls auf die Mieter umzulegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung. Die Umlage ist jedoch nur möglich, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Die Kosten werden meist nach der Wohnfläche oder der Anzahl der Wohnungen aufgeteilt. Mieter zahlen somit anteilig, basierend auf ihrer jeweiligen Wohnsituation. Es ist wichtig, dass Vermieter diese Regelungen transparent kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

So viel könnte eine Vorstufe Reparatur für Mieter kosten

In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen steht eine Reparatur des Fahrstuhls an, deren Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen. Die Umlage dieser Kosten auf die Mieter erfolgt nach der Wohnfläche ihrer jeweiligen Wohnung. Zum Beispiel hat Wohnung 1 eine Fläche von 50 Quadratmetern in einem Gebäude mit einer Gesamtfläche von 950 Quadratmetern. Um den Anteil der Kosten für Wohnung 1 zu berechnen, wird die Fläche der Wohnung durch die Gesamtfläche geteilt und dann mit den Gesamtkosten multipliziert. Für Wohnung 1 ergibt sich so ein Anteil von etwa 526,32 Euro. Dieser wird von den Vermietern eingefordert. Daraus kann sich sogar für das kommende Jahr eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ergeben, wenn der Vermieter zukünftig mit etwas mehr finanziellem Spielraum planen möchte.

Diese Methode wird für alle Wohnungen im Haus angewandt, wobei jede Wohnung basierend auf ihrer Größe einen entsprechenden Anteil der Gesamtkosten trägt. Wohnungen mit größerer Fläche zahlen somit einen höheren Anteil als kleinere Wohnungen. Durch dieses faire und transparente System wird sichergestellt, dass jeder Mieter einen angemessenen Beitrag zur Instandhaltung der gemeinschaftlichen Einrichtungen wie des Fahrstuhls leistet.

 

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