Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer wichtig. Eine Gebäudeversicherung deckt zahlreiche Risiken ab. Für die Versicherungsgesellschaft heißt das, je höher das Risiko eines Schadens, desto höher die zu zahlende Prämie. Ein probates Mittel um die Prämienzahlung zu senken ist der Einbau einer neuen Alarmanlage. Aber nicht jede Alarmanlage führt automatisch zu einer Reduzierung der Prämie. Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
1)Meldung bei der Versicherung:
Wird eine Versicherung neu abgeschlossen ist die Sache klar. Die Versicherungsgesellschaften bewerten die Situation und stellen die Risikofaktoren und Sicherheit fest und errechnen die Höhe der Prämie. Handelt es sich zum Beispiel um eine Wohnung im Erdgeschoss, oder liegt das Haus abseits in einer ruhigen Gegend. Verändern sich aber die Voraussetzungen durch den Einbau einer neuen Alarmanlage, muss die Versicherte seine Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Wird die Versicherung nicht informiert, kommt es zu keiner Prämienherabsetzung.
2) Welche Alarmanlage wird von der Versicherung akzeptiert?
Fast alle Versicherungen bestehen darauf, dass die neue Alarmanlage dem VDS-Standard entspricht. Nur solche Alarmanlagen, die sehr hohen Ansprüchen gerecht werden, erhalten dieses Gütesiegel. Da diese Zertifizierung für die Hersteller nicht zum Nulltarif zu haben ist, sind solche Anlagen natürlich teurer. Billige Alarmanlagen, die unter Umständen selbst installiert und in Betrieb genommen werden, werden von den Versicherungen in aller Regel nicht anerkannt, da sie das Schadensrisiko nicht ausreichend reduzieren.
3) Installation und Inbetriebnahme durch eine Fachfirma:
Bei der fachmännischen Installation einer Alarmanlage sind einige Punkte zu berücksichtigen um die Funktionalität zu gewährleisten um ausreichenden Schutz gegen Einbrüche zu gewährleisten. Die Einbruchmeldezentrale ist das wichtigste Element einer Alarmanlage. Diese muss unbedingt so montiert werden, dass ein potentieller Täter keinen Zugang erlangen kann. Ist dies nicht der Fall, kann die Einbruchmeldezentrale ausgeschaltet werden und die Alarmanlage verliert ihre Funktion. Außerdem sind die Fenster und Türen fachgerecht zu sichern und die Funktion muss überprüft werden. Erst wenn die Alarmanlage einwandfrei funktioniert und alle Schwachstellen beseitigt sind, werden die Forderungen an die Versicherungsunternehmen, die Prämien zu reduzieren, anerkannt werden.
4) Pflichten des Versicherungsnehmers:
Damit die Versicherung im Schadensfall auch bezahlt, muss der Versicherte folgenden Pflichten nachkommen:
a) Scharfstellen der Alarmanlage:
Möchte man die Prämienreduzierung in Anspruch nehmen, muss man sich verpflichten die Alarmanlage auch zu nützen und sie immer aktiviert haben. Ist die Anlage zwar fachmännisch installiert, bleibt aber inaktiv, kann damit gerechnet werden, dass die Versicherung im Bedarfsfall die Zahlung verweigert.
b) Auf die Funktionalität achten:
Der Versicherte ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Alarmanlage auch funktioniert. Diese Verpflichtung beinhaltet neben der regelmäßigen Kontrolle auch anfallende Wartungsarbeiten und wenn notwendig den Austausch schadhaft gewordener Teile. Werden Batterien oder Akkus im Laufe der Zeit leer, müssen diese umgehend getauscht werden. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an, die den Vorteil haben, dass sie einerseits die Funktionstüchtigkeit der Alarmanlage sicher stellen und andererseits dem Immobilienbesitzer viel Aufwand ersparen.
Zusammenfassung:
Wer seine Immobilie durch die Installation einer Alarmanlage schützt, kann bei der Versicherung sparen und die Prämien reduzieren. Die Alarmanlage muss aber den Sicherheitsstandards von VdS entsprechen und fachmännisch eingebaut werden. Wenn auch noch die Verpflichtungen, die bei dem Betreiben einer Alarmanlage entstehen eingehalten werden, so steht einer Prämienreduktion nichts im Wege.
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