In der Regel ist man als Eigentümer einer Immobilie mit der Gebäudeversicherung gegen Mietausfall abgesichert. Werden Teile des Gebäudes oder das Gebäude selbst soweit zerstört bzw. beschädigt, dass sie für einen gewissen Zeitraum nicht bewohnbar sind, so ersetzt die Gebäudeversicherung die dadurch entstandenen Mietverluste. Ebenso hat der Eigentümer der Immobilie das Recht auf die Kostenübernahme für eine Ersatzwohnung bzw. Zwischenunterkunft, bis das versicherte Gebäude wieder bewohnbar ist. Dasselbe gilt auch wenn das Haus soweit zerstört ist, dass ein Neubau nötig ist. Auch hier übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für eine zwischenzeitliche Unterkunft.
Bei gewerblich vermieteten und genutzten Räumen wird ein Mietausfall je nach Art des Gewerbes ebenfalls von der Versicherung ersetzt. Zu beachten ist, dass die Versicherung lediglich für Schäden am Gebäude selbst aufkommt, nicht aber für eventuelle Schäden in der näheren Umgebung des Gebäudes oder auf dem Grundstück. Die Dauer der Erstattung bei Mietausfall ist zeitlich begrenzt und beträgt in den meisten Fällen maximal zwölf Monate. Ist das Gebäude bzw. die Wohnung bereits vor Abschluss dieser zwölf Monate wieder bewohnbar, so hat der Eigentümer keinen weiteren Anspruch auf die Kostenerstattung für die noch fehlenden Monate.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Gebäudeversicherung um eine sogenannte Mietverlustversicherung zu erweitern. Die Mietverlustversicherung basiert auf einem eigenständigen Vertrag und kommt für diverse Mietausfälle sowohl für vermietete oder gewerblich wie auch selbst benutzte Räume auf. Die Höhe des Versicherungsbeitrages für eine Mietausfallversicherung richtet sich unter anderem nach der Gegend, in der die Immobilie steht und nach der Zusammensetzung der Hausgemeinschaft in dem vermieteten Mehrfamilien- oder Zweifamilienhaus. Die zu zahlende Prämie kann dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Auch hier existiert allerdings eine zeitliche Begrenzung, die je nach Vertragsvereinbarung bei 12 oder 24 Monaten liegt.
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