Die Fensterscheibe ist gesplittert oder zerbrochen und muss unbedingt ersetzt werden. In dem Fall bleibt dem Bewohner oder dem Unternehmen nichts anderes übrig, als den Schaden zu dokumentieren und schnellstmöglich beheben zu lassen. Einerseits aufgrund der Witterung, andererseits lädt eine kaputte Fensterscheibe unliebsame Gäste dazu ein, in das Gebäude einzusteigen. Doch wer kommt für die
Glasschaden: Zahlt die Gebäudeversicherung?
