Schlüsselverlust von der Arbeit: Wer haftet?

Schlüsselverlust von der Arbeit: Wer haftet?

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Arbeitnehmer erhalten in vielen Tätigkeitsbereichen Schlüssel vom Arbeitgeber ausgehändigt und gehen damit eine Sorgfaltspflicht ein. Bei Verlust des oder der Schlüssel haften Arbeitnehmer nur bedingt. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den Verlust eines oder mehrerer Schlüssel des Arbeitgebers deckt.

Wann haftet der Arbeitnehmer für den Schlüsselverlust?



Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber mindestens einen Schlüssel zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, müssen auf diesen sehr gut aufpassen. Sie haften bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit, wenn sie den Schlüssel verlieren oder anderen zugänglich machen. Beste Beispiele für die Haftungspflicht der Arbeitnehmer sind folgende:

  1. Der Arbeitnehmer lässt den Schlüssel des Arbeitgebers unbeaufsichtigt auf dem Schreibtisch im Büro liegen und verlässt dieses, ohne die Bürotür zu verschließen. Anderen ist somit der Zugang gewährt. Wird der Schlüssel gestohlen, so haftet der Arbeitnehmer, weil dieser fahrlässig den Zugang zum Schlüssel gewährt hat.

  2. Der Generalschlüssel wird sichtbar für Außenstehende im Fahrzeug zurückgelassen. Für Diebe ist es ein leichter Akt, den Schlüssel zu entwenden, selbst wenn die Fahrzeugtür verriegelt ist.

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Der Ersatz von Generalschlüsseln ist weitaus teurer als der eines einzelnen Schlüssels, mit dem sich nur eine Tür öffnen lässt. Abhängig von der Fahrlässigkeitsstufe, unter der ein Arbeitnehmer handelt, muss dieser für ein Drittel oder sogar für die Hälfte der Kosten für einen Ersatzschlüssel aufkommen. Der Schlüsseldienst Schlüsselflix kennt solche Situationen und rät daher, die Dienstschlüssel niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Muss der Arbeitgeber die Fahrlässigkeit nachweisen?


Die einfache Aussage, dass der Arbeitnehmer nach Ansicht des Arbeitgebers fahrlässig gehandelt hat, reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss den Umstand des Verlustes genau berücksichtigen. Eine Rechtsklage gegen den Arbeitnehmer ist immer zum Nachteil aller Beteiligten. Eine außergerichtliche Einigung über die Erstattung für einen Ersatzschlüssel ist kostengünstiger und kann umgehend von einem Schlüsseldienst wie Schlüsselflix erfolgen.

In welchem Fall ist der Arbeitnehmer von der Haftung freizusprechen?


Verbeamtete müssen einen Schlüssel bei Verlust nur dann ersetzen, wenn sie gravierend fahrlässig handeln. Sie unterliegen dem öffentlichen Tarifvertrag. In diesem ist der Haftungsgrund genau geregelt und Arbeitnehmer sind gegen den ungewollten Verlust des Schlüssels geschützt. In so einem Fall obliegt die Haftung ausschließlich dem Arbeitgeber.

In der Privatwirtschaft ist der Status nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag angestellt ist, der eine Haftung vollständig oder teilweise ausschließt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten im Fall eines Schlüsselverlustes die Klauseln im Tarifvertrag genau prüfen.

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Ersatzleistung durch den Arbeitnehmer, kann dieser den Verlust seiner Haftpflichtversicherung melden. Die Versicherung übernimmt nur die Kosten, wenn in der Versicherungspolice der Verlust eines Dienstschlüssels versichert ist.

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Tipp für Arbeitnehmer

Der Schlüsselverlust mindert nicht selten das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Sorgfaltspflicht und die Zuverlässigkeit eines Arbeitnehmers sind für den Arbeitgeber ein wichtiger Grund, weiterhin seine Arbeitsleistung zu beanspruchen. Arbeitnehmer sollten deshalb immer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Dabei helfen folgende Verhaltensregeln:

  1. Arbeitnehmer dürfen niemandem die Schlüssel ihres Arbeitgebers ohne seine Einverständniserklärung aushändigen.
  2. Die Schlüssel des Arbeitgebers sind stets vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, das gilt beruflich wie privat.
  3. Private Schlüssel sind vom Schlüssel des Arbeitgebers grundsätzlich getrennt aufzubewahren.
  4. Am letzten Arbeitstag vor der Urlaubszeit sollten Arbeitnehmer die Schlüssel dem Arbeitgeber zurückgeben, sofern möglich.
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