Urlaubszeit ist Reisezeit. Die Erholung steht im Vordergrund und diese Erholung erhalten viele nicht in der Enge eines Hotelzimmers, sondern nur durch Bezug einer Ferienwohnung oder -haus, in dem man sich dann frei bewegen kann und selber bestimmt, was der Tag einem bringt. Es ist wie ein zweites Zuhause, nur eben auf Zeit.
Bei der Bewohnung des anzumietende Objektes kann es dann aber auch schon einmal aus Unachtsamkeit zu Beschädigungen des Mobiliars etc. kommen. Da die Verursacherhaftung gilt, kann aus einem scheinbar kleinen Bagatellschaden ein großes Kostenrisiko entstehen. Zur Schadensbehebung stellt sich dann oft die Frage, wer für die Kosten aufkommt. In dem Fall des beschädigten Mobiliars kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Allerdings kommt es zu Beschränkungen bei der Lage des angemieteten Objektes bspw. in EU- oder skandinavischen Staaten.
Grundsätzlich stehen verschiedene Versicherungen zur Auswahl, um den Mieter vor dem Kostenrisiko einer Entschädigung zu bewahren. Dazu gehören die Hausratsversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Mieterrechtsschutzversicherung. Sie regeln diverse Schadensereignisse wie bspw. Brand oder Explosion. Bei der Berechnung der Versicherungsprämie gehen die Versicherer nach den Risiken, die maßgeblich die Beiträge bestimmen. Diese detaillierte, systematische Einteilung erfolgt bspw. in Standort – also Risikozone -, dem Alter, Zustand und Zeitwert der Baulichkeit, der Art und Häufigkeit der Nutzung, der Bauartklasse sowie dem Typ der Bedachung.
Die verschiedenen Versicherer bieten diverse Formen der Versicherung bzw. Wohngebäudeversicherung an, die individuell an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers über Zusatzversicherungen oder Optionen angepasst werden können. Durch einen Versicherungsvergleich kann diese komplexe Angebotsvielfalt verdeutlicht werden.