Für die meisten Menschen stellt ihr heimischer Außenbereich einen äußerst wichtigen Rückzugsort dar, unabhängig davon, ob es sich um eine Terrasse oder einen Balkon handelt. Auf diesen genießen sie entspannte Stunden mit einem Buch, liegen in der Sonne oder feiern Feste mit Familie und Freunden.
Die Gestaltung des Freiluftwohnzimmers fällt dabei oft ebenso bedacht und liebevoll aus wie in der restlichen Wohnung. Allerdings sind sowohl die Einrichtungsgegenstände des Outdoor-Bereichs als auch fest verbaute Elemente, wie etwa die Überdachung, erhöhten Risiken ausgesetzt. Auf eine umfassende Absicherung sollte daher auch im Außenbereich nicht verzichtet werden.
Wie diese idealerweise gestaltet wird und welche Versicherung für welche Elemente zuständig ist, erklärt der folgende Beitrag.
Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz für Balkon und Terrasse?
Die herkömmliche Hausratversicherung bezieht ihren Versicherungsschutz stets auf den Versicherungsort – also auf den Wohnraum. Ein Leistungsanspruch besteht daher nur für Schäden, die sich in den Innenräumen ereignen. Zusätzlicher Schutz kann jedoch im Rahmen einer Außenversicherung geschaffen werden. In diesem Fall muss es sich allerdings ebenfalls um einen verschlossenen Raum handeln, wie zum Beispiel ein Gartenhaus.
Der Versicherungsort der Hausratversicherung beziehungsweise der Außenversicherung umfasst somit Terrasse und Balkon nicht. Es gibt dabei jedoch Ausnahmen. Viele Premium- und Komforttarife bieten so einen gewissen Schutz für den heimischen Außenbereich.
Wohngebäudeversicherung für fest installierte Einrichtungen
Grundsätzlich können im Rahmen der Hausratversicherung allerdings nur Gegenstände geschützt werden, die sich frei beweglich im Außenbereich befinden.
Dagegen versichert die Wohngebäudeversicherung die Terrasse und den Balkon selbst sowie alle Teile, die fest mit der Immobilie verbunden sind. Dazu zählen nicht nur Balkongeländer, sondern auch Satellitenanlagen oder Markisen. Zusatzoptionen bestehen unter anderem für die Versicherung von Gartenteichen, Schuppen, Solaranlagen, Whirlpools und Carports.
Die passende Glasversicherung für den Außenbereich
Wird der Balkon oder die Terrasse mit einer praktischen Sitzplatzverglasung oder einem Wintergarten ausgestattet, sollte keinesfalls auf den Abschluss einer Glasversicherung verzichtet werden. Besonders die großen Glasflächen im Außenbereich sind einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt, was hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Grundsätzlich gehören die Glaselemente zwar zu dem Wohngebäude, allerdings schützt die herkömmliche Wohngebäudeversicherung hier bei den meisten Schadensarten nicht. Dies gilt beispielsweise, wenn die Verglasung durch den Fußball des Nachbarkindes beschädigt wird.
Balkon- und Terrasseneinrichtung umfassend absichern
In der Regel beziehen sich die höheren Tarife der Hausratversicherung auch auf das versicherte Grundstück, welches ebenfalls Balkon und Terrasse umfasst. Wird der Besitz so etwa durch Hagel oder Sturm beschädigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistung. Bei vielen Versicherungen ist auch der Diebstahl von Gartenmobiliar eingeschlossen.
Allerdings leistet die Hausratversicherung nicht, wenn eine Beschädigung durch eine Windböe eintritt. Der Schaden wird durch sie nur dann erstattet, wenn es sich tatsächlich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 handelt.
Diebstahlschäden werden durch die Hausratversicherung übernommen, wenn die Geräte oder Möbelstücke im Gartenhaus verschlossen aufbewahrt wurden und die Diebe dieses aufgebrochen haben. In diesem Fall handelt es sich nämlich um einen Einbruchdiebstahl. Mit einem Zusatzbaustein lässt sich allerdings oft auch ein einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln versichern. Der Versicherungsschutz gilt dann ebenfalls, wenn die Möbel von der Terrasse oder dem Balkon gestohlen werden.
Schreibe einen Kommentar