Lange wurde gespart, dann aufwendig geplant und schließlich mit dem Bau begonnen, um sich das lang ersehnte Eigenheim zu verwirklichen. Dann kam der Stillstand und die schlechte Nachricht, dass der Bauunternehmer Zahlungsunfähigkeit oder gar Konkurs angemeldet hat. Gut dran ist der, der vom Bauunternehmen eine Bürgschaft gegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens erhalten hat. In diesem Fall besteht nämlich die Bürgschaft aus einer Baufertigstellungsversicherung, die der Bauunternehmer bei einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft abschloss.
Und die Kosten für die Beauftragung anderer Bauunternehmen, die den Bauauftrag zu Ende bringen sollen, sind sehr belastend, da meist das bereits gezahlte Geld an den in Konkurs gehenden Bauunternehmer weg ist. Die nicht eingeplanten Mehrkosten sind für die meisten Haushalte nicht zu bewältigen. Abgesehen davon, muss oftmals kostspielig noch für die Anmietung von Wohnraum Miete gezahlt werden, dass bereits für die neue Bauphase eingeplant wurde. Das Budget des Bauherren wird dann leicht überstrapaziert, so das ggf. sogar der Bau abgebrochen werden muss, weil keine Mittel mehr vorhanden sind. Abgesichert ist nur, wer dann auf eine Baufertigstellungsversicherung vertrauen kann.
Dabei ist allerdings zwischen zwei Arten der Baufertigstellungsversicherung zu unterscheiden: Zum einen gibt es die „Ausführungsbürgschaft“, die den Bauherren während der Bauausführung gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens absichert, und zum anderen gibt es die „Gewährleistungsbürgschaft“, die den Bauherren nur für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des Bauunternehmens absichert.
Die Kombination aus beiden Arten der Baufertigstellungsversicherung ist die „Vertragserfüllungsbürgschaft“.