Der Neubau eines Hauses kann schon mal in eine Zeit fallen, die sich witterungstechnisch nicht von der besten Seite zeigt. So kommt es gerade im Herbst vor, dass Schäden durch einen Sturm auf der Baustelle verursacht werden können. Normale Witterungsumstände, mit denen jahreszeitlich gerechnet werden kann, können nicht versichert werden.
In den meisten Fällen sind die Gründe für den Schaden aber im Vandalismus oder in der Fahrlässigkeit bzw. durch Konstruktionsfehler bedingt zu suchen. In diesem Fall kann nur eine auch ehemals als Bauleistungsversicherung bezeichnete Bauwesenversicherung weiterhelfen. Sie schützt den Bauunternehmer vor diesen unvorhersehbaren Schäden und ist quasi mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk zu vergleichen.
Komplizierter wird die finanzielle Belastung für den Bauunternehmer, wenn bspw. durch ein Hochwasser der Rohbau beschädigt wurde. Da das Bauwerk erst nach dessen Abnahme durch den Bauherrn vergütet wird und es ja nun unbenutzbar geworden ist, muss der Bauunternehmer dieses komplett neu bauen. Der Neubau erfolgt allerdings auf seine eigenen Kosten. Hätte aber der Bauunternehmer eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, dann würde er von seiner Versicherung einen entsprechenden Leistungsersatz erhalten. Auch hier ist wieder die Erweiterung des Versicherungsumfangs durch weitere Optionen möglich.
Obwohl sich diese Bedingungswerke nur wenig voneinander unterscheiden, so sind sie doch bei den Regelungen und Versicherungsausschlüssen sogar identisch. Darüber hinaus wird die Bauwesenversicherung in zwei verschiedenen Ausführungen angeboten. Zum einen mit dem Zusatz „ABN“ und mit dem Zusatz „ABU“. Der Zusatz „ABN“ kennzeichnet die Versicherung aller Leistungen für einen Gebäudebau und der Zusatz „ABU“ erlaubt die separate Versicherung von Bau- und Nebenleistungen.