Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten einen Versicherungsschutz bei Schäden an der Fußbodenheizung im Basispaket oder gegen einen Beitragszuschlag als zusätzliche Erweiterung zum bestehenden Vertrag an. Welche Kosten und Schadensfälle hierbei abgedeckt werden obliegt der jeweiligen Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung mögliche Schäden lediglich bis zu einer bestimmten Fläche mit einschließt.
Zusätzlich zu beachten ist, dass eine Fußbodenheizung ebenso als Werterhöhung für das versicherte Gebäude wie auch als Risikoerhöhung gilt, da die Gefahr eines Schadens durch Leitungswasser aufgrund einer Fußbodenheizung ansteigt. Daher ist es besonders wichtig, die Wohngebäudeversicherung über das Vorhandensein einer Fußbodenheizung zu informieren. Wird die Bodenheizung nach Vertragsabschluss eingebaut, so gilt es auch hier die Versicherung unverzüglich zu informieren, um den vollen Versicherungsschutz genießen zu können. Erfolgt keine Meldung an die Gebäudeversicherung über den späteren Einbau einer Fußbodenheizung, kann diese im Schadensfall die Erstattung der Kosten verweigern.
Der Versicherungsnehmer sollte den Vertrag bezüglich der Fußbodenheizung überprüfen, da es hier auch gesonderte Regelungen geben kann. So decken manche Versicherungsanbieter Frost- und Bruchschäden an der Fußbodenheizung sowie diverse Wasserschäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus der Fußbodenheizung ausgetreten ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen ab. Eine dieser Voraussetzungen kann zum Beispiel sein, dass die Fläche Fußbodenheizung maximal die Hälfte der Wohnfläche ausmacht. Für den Versicherungsnehmer ist es demnach wichtig, sich die Vertragsbestimmungen bezüglich der Fußbodenheizung genau durchzulesen und diese gegebenenfalls zu erweitern.
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