Die Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung

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Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden, welche direkt am Objekt entstehen. Solche Schäden können beispielsweise durch Brände, Blitze, Stürme, Hagel und Leitungswasser verursacht werden.

Optional können Eigentümer ihr Objekt noch zusätzlich absichern, so dass auch beispielsweise

– Elementarschäden (Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen)

– Solartechnik, Anlagen für Photovoltaik, Geothermie und Wärmepumpen

– Glasbruch

versichert sind.

Sollte die Gebäudeversicherung von einem Unternehmer abgeschlossen werden, so kann dieser die Versicherung beispielsweise durch die Aufnahme eines Betriebsmittelkredit zahlen.

Grundsätzlich sichert die Gebäudeversicherung ausschließlich Schäden ab, die direkt an der Immobilie entstehen. Hierzu gehören das Fundament, das Mauerwerk und das Dach. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sind Schäden am fest installierten Inventar. Zum fest installierten Inventar gehört zum Beispiel die Badewanne, die Heizungsanlage und der Parkett-Fußboden.

Für Außenanlagen und Nebengebäude gelten abhängig vom jeweiligen Versicherer unterschiedliche Regelungen. Bei einigen Versicherungsgebern sind auch Garagen, Carports und Werkstätten im Versicherungsschutz inkludiert, bei anderen Anbietern hingegen nicht.

Der gesamte bewegliche Besitz, wie zum Beispiel Balkonmöbel, Gartenstühle und Sonnenschirme, muss stets über die Hausratversicherung versichert werden.

Die Leistungen der Gebäudeversicherung

Zusätzlich zu einer reinen Schadensregulierung können im Bedarfsfall weitere Leistungen von den Versicherungsgebern übernommen werden. Eine Gebäudeversicherung zahlt in mehreren Fällen:

1. Der Totalschaden

Bei einem Totalschaden wird ein neues Objekt im gleichen Baustil und mit gleicher Ausstattung zum heutigen Preis (Neuwertpreis) errichtet. Im Versicherungsschutz inkludiert sind bei einem Totalschaden außerdem sämtliche Kosten für den Architekten, die Planung des Neubaus und alle Aufwendungen für den eigentlichen Neubau.

2. Die Reparatur- und Instandsetzungskosten

Der Versicherungsgeber zahlt auch im Falle von Schäden, welche durch die versicherten Risiken entstanden sind. Die Versicherung zahlt somit beispielsweise, wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat oder die Wasserleitung gebrochen ist.

3. Der Abbruch des Gebäudes

Auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Grundstückssicherungen und Baumfällarbeiten können von der Gebäudeversicherung übernommen werden.

4. Die Kosten für die Mietwohnung

Wenn das Objekt, beispielsweise durch einen Brand, unbewohnbar geworden ist, zahlt die Versicherung auch die Kosten für die Anmietung von Wohnungen, die als Ersatzunterkunft genutzt werden.

Die Höhe der Versicherungssumme und der Prämie

Als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme und der Prämie dient immer der Neuwert des Objekts. Die Höhe der notwendigen Versicherungssumme kann auf drei unterschiedliche Wege ermittelt werden:

1. Ein Gutachter bestimmt den Verkehrswert der Immobilie. Die Wertermittlung ist leider recht teuer. Auch liegt der ermittelte Immobilienwert häufig unterhalb der Kosten für den Wiederaufbau. Die Versicherungsprämie bleibt meist konstant.

2. Auch mithilfe des Wohnflächentarifs können die Höhe der Versicherungssumme und der Prämie berechnet werden. Bei diesem Verfahren wird die Versicherungssumme pauschal in Abhängigkeit von der Größe des Hauses berechnet.

3. Beim Verfahren des gleitenden Neuwerts wird die Entwicklung des Werts des Objekts und die Entwicklung der derzeitigen Baukosten jährlich angepasst. Durch dieses Verfahren kann gewährleistet werden, dass die Versicherungssumme immer die Kosten für den Wiederaufbau bei einem Totalschaden vollständig deckt.

Abhängig vom Versicherungsgeber und dessen Konditionen kann die Prämie der Wohngebäudeversicherung wegen der Deckungserweiterung und möglicher Sonderleistungen weiter steigen. Rabatte werden bei einer langfristigen Bindung an den Versicherer oder bei Einschluss einer Selbstbeteiligung manchmal angeboten.

Für wen lohnt sich eine Gebäudeversicherung?

Prinzipiell ist eine Gebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl die Versicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, sollten Eigentümer diese Versicherung dennoch unbedingt abschließen.

Die Kosten für eine Instandsetzung oder einen Wiederaufbau nach einem Sturm oder einem Brand sind sehr hoch und können vorher nicht kalkuliert werden.

Ein Totalschaden kann für einen Eigentümer sogar existenzbedrohend sein.

Bei einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung immer verpflichtend. Wenn das Objekt zerstört oder beschädigt wird, hat der Kreditgeber keine Sicherheit mehr.

Durch die Sicherheit, dass eine Gebäude­versicherung abgeschlossen wurde, erhält der Kreditgeber im Normalfall die Schadensumme vom Versicherungsunternehmen.

Wer in einer Eigentumswohnung wohnt oder eine solche Wohnung vermietet, der braucht keine eigene Versicherungspolice. In einem solchen Fall schließt die Eigentümer­gemeinschaft oder die Hausverwaltung eine Gebäudeversicherung ab. Der jeweilige Anteil an den Kosten für die Versicherung wird über das Hausgeld abgerechnet. Die Leistungen einer Gebäudeversicherung für ein Objekt mit mehreren Eigentumswohnungen sollten dem Standard einer Gebäudeversicherung für ein Eigenheim entsprechen.

Es ist unbedingt ratsam, dass darauf geachtet wird, dass die Versicherung Schäden, die durch Feuer, Sturm und defekte Leitungen entstehen, übernimmt. In den Versicherungsschutz sollten auch Nebengebäude, wie beispielsweise ein gemeinschaftlich genutzter Fahrradschuppen, aufgenommen werden.

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